Swiss Fintech Development AG auf der Warnhinweisliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht

Genau deshalb, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig, interessieren wir uns nicht nur für aktuell Warnhinweise der BaFin in Deutschland, sondern natürlich auch für die Warnhinweise der Schweizer Finanzmarktaufsicht und der Finanzmarktaufsicht aus Österreich. Aus unserer langjährigen Berichterstattung wissen wir natürlich, das in vielen Produkten eben nicht nur das Geld einheimischer Anleger des jeweiligen Landes investiert werden, sondern eben auch von Anlegern aus den Nachbarländern.Grundsätzlich sollte man als Anleger bei solchen Warnmeldungen der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden zu Unternehmen, keinerlei Geschäfte mit dem benannten Unternehmen tätigen, so lange die Warnmeldung nicht von der jeweiligen Warnliste der Finanzaufsichtsbehörde entfernt wurde.

Natürlich veröffentlichen wir dann nicht nur die Warnmeldung, sondern schauen uns dnan auch nach ergänzenden Informationen zu dem betroffenen Unternehmen um im Netz. Schaut man sich nun die Webseite des genannten Unternehmens an vor dem auf der Seite der FINMA gewarnt wird, dann findet man dort unter den wohl wichtigen Personen des Unternehmens, sonst würde man diese dort sicherlich nicht aufführen, auch einen Rechtsanwalt mit Namen Raban Funk.

Hierzu heißt es dann auf der Webseite des Unternehmens Zitat:

Raban Funk

Advisor Legal

Raban Funk is a well experienced and influential Lawyer focusing on criminal law. As a Board Member of « Deutschen Strafverteidiger e.V.» he is involved in the development of legislative proposal and has excellent contacts within the law network. We are proud to be able to get hold of his expertise and welcome Raban Runk as our Advisor.

Zitat Ende

Nun wollten wir von Rechtsanwalt Raban Funk gerne wissen, ob er dann überhaupt etwas mit dem Unternehmen zu tun habe, und welche Rolle er dort inne hat, und was er dann zu der Warnmeldung der Schweizer Finanzaufsichtsbehörde sagt. Nun, geantwortet hat uns Rechtsanwalt Raban Fink dann leider nicht. Möglich das er gerade dabei „ins Schwitzen kommen könnte“, das das Unternehmen wieder von der Warnliste der Schweizer Finma herunterkommt. Eine gute Werbung ist solch ein Eintrag weder für ein Unternehmen noch eine damit verbundene Person sicherlich nicht.

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